Allgemeines
Zivilrecht

(einschließlich Vertragsrecht und Forderungseinzug)
Vandrey
Christian Vandrey
Rechtsanwalt

Der Bereich allgemeinen Zivilrecht umfasst u. a.

Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten
Erstellung von Vertragsentwürfen
Fragen der Verjährung von Ansprüchen
Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Prúfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen
Forderungseinzug (Inkasso)
Definition allgemeines Zivilrecht
Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Grundlage hierfür ist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).
Sonderregelungen und Spezialgesetze
Zahlreiche Sonderregelungen und Spezialgesetze ergänzen die Rechtsgrundlage. Das allgemeine Zivilrecht befasst sich beispielsweise auch mit alle Angelegenheit in Sachen Vertragsrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Es geht um die Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten sowie die Erstellung von Entwürfen. Fragen zu Verjährung von Ansprüchen, die Zulässigkeit von AGB und die Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen sind weitere Bausteine des allgemeinen Zivilrechts.